2G-Regel für den Sportbetrieb verbindlich

Liebe Mitglieder,

Der Hamburger Senat hat am Dienstag, 16.11.21 bekannt gegeben, dass die bisher optionale 2G Regelung für Sportvereine nun für den Sport in geschlossenen Räumen und Schwimmbädern verbindlich ist.

Wir dürfen den Zutritt zu unseren Vereinsgebäuden* nur noch Mitgliedern und Interessenten anbieten, die einen Coronavirus-Impfnachweis oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Wir bitten, den Nachweis möglich in digitaler Form vorzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, benötigen wir zum gelben Impfpass ein Impfzertifikat von der Apotheke. Nur so können wir die richtige und vollständige Impfung nachvollziehen und kontrollieren. Minderjährige dürfen auch ohne einen entsprechenden Nachweis am Sportbetrieb teilnehmen, sofern sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, aus dem die Nichtvollendung des 18. Lebensjahres hervorgeht.

Unsere Trainerinnen und Trainer werden pragmatisch mit der Situation umgehen und bei festen Gruppen den Nachweis dokumentieren, damit dieser nur einmalig vorlegt werden muss. Wir fordern dennoch alle Mitglieder auf, den Nachweis immer dabei zu haben. Nur so können wir und auch Ihr bei einer Kontrolle der Stadt Hamburg der Nachweispflicht nachkommen. Bei Minderjährigen werden wir ebenfalls pragmatisch bei der Überprüfung vorgehen. Dennoch fordern wir auf, einen amtlichen Lichtbildausweis oder zumindest Schülerausweis immer dabei zu haben.

Unsere Funktionäre (Trainerinnen, Trainer, Abteilungsleitungen, Schiedsrichter etc.) müssen die Nachweise von Euch einfordern und kontrollieren. Wir bitten auf Diskussionen zu dem Verfahren oder Eurer Meinung zu dem Vorgehen zu verzichten. Unsere Funktionäre sind auch nur Menschen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen.

Weitere Details könnt ihr unserem angepassten Hygienekonzept nachlesen: 

Hygienekonzept V.3.0

*Zu den Vereinsgebäuden zählen alle vereinseigenen und zeitlich begrenzten und unbegrenzten von der Stadt Hamburg dem Turn- und Sportverein Finkenwerder von 1893 e.V. überlassenen Gebäude, Hallen oder Räume im Rahmen eines Sportrahmenvertrages oder Nutzungsvertrages.

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