1. Herren Meister der Landesliga
Mit dem heutigen Sieg gegen Niendorf wurde die Mannschaft Meister der Landesliga und steigt somit in die Hamburg Liga auf. Herzlichen Glückwunsch
Saisonanfang Segelabteilung
Auftakt zur Saison mit vielen Arbeitsdiensten {gallery}userImages/kielhorn_thomas/Segelabteilung/2022_Arbeitsdienst{/gallery}
Klaus Lindberg
Corona und kein Ende
Liebe Mitglieder, Nachstehender Brief fordert uns als Verein auf, sämtliche Maßnahmen, die wir zum Schutz unserer sporttreibenden Mitglieder umgesetzt haben, aufzuführen und der Behörde zu melden. Den Aufwand, den Abteilungsleiter, Trainer und Betreuer und an vorderster Stelle unser Sportwart Sergej bisher im Rahmen der jeweilig geltenden Infektionsschutzmaßnahmen betreiben mussten, unterliegt nun der Überprüfung durch die dafür zuständige Behörde. Durch die Bekanntgabe des an uns gerichteten Schreiben möchte ich unsere Mitglieder sensibliseren, sich weiterhin so gut an die jeweilig gelten Infektionsschutzbestimmungen zu halten. Ich weiß, dass es manchmal schwerfällt und sich über den Sinn mancher geforderten Maßnahmen trefflich streiten ließe. Die Alternative bestünde dann jedoch darin, keinen Sport mehr treiben zu können. Das hatten wir schon, wollen wir nicht mehr. Nie wieder. Insofern appeliere ich an Euer Verständnis und Durchhaltevermögen, um die bestehenden Einschränkungen weiter zu ertragen. Denn ich weiß, dass die Geschäftsstelle weiterhin dafür sorgen wird, dass wir von solchen Überprüfungen nichts zu befürchten haben. Und auch unsere Abteilungsleiter, Trainer und Betreuer werden weiterhin alles dafür tun, dass wir unseren Sport in diesen bescheidenen Zeiten weiterhin ausüben werden können. Denn der Sport ist das, was wirksam zur Pandemiebekämpfung beitragen wird. In diesem Sinne, ein hoffentlich frohes Weihnachtsfest im Kreise Eurer Lieben. Thomas Kielhorn 1. Vorsitzender BEHÖRDE FÜR JUSTIZ UND VERBRAUCHERSCHUTZ – AMT FÜR ARBEITSSCHUTZ Betrieblicher Infektionsschutz SARS-CoV-2 Sehr geehrte Damen und Herren, zum Schutz der Beschäftigten vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 sind die Betriebe verpflichtet, in ihrer Gefährdungsbeurteilung die aktuelle Infektionsgefährdung zu berücksichtigen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen sind insbesondere die gesetzlichen Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, des Infektionsschutz-gesetzes sowie der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu berücksichtigen. Zur Erhebung der aktuellen Betriebsdaten und Überprüfung der in Ihrem Betrieb umgesetzten Schutzmaßnahmen bitte ich Sie um Beantwortung der beiliegenden Fragen. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte bis zum 17.12.2021 an meine E-Mail-Adresse, die Sie dem Briefkopf entnehmen können.(§§ 4, 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)) Sollten Sie noch Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Hinweise: 1. Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sind wir befugt, vom Arbeitgeber oder von den verantwortlichen Personen die zur Durchführung unserer Überwachungsaufgabe erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Sollten Sie die angeforderten Auskünfte nicht fristgerecht erteilen, werden wir in einem weiteren Schritt die Auskunftserteilung förmlich gem. § 22 Abs. 3 Satz 1 Nummer 1 ArbSchG i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG anordnen. 2. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 sowie § 22 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG die Nachweise zu den gemachten Angaben jederzeit einfordern und die Umsetzung der Schutzmaßnahmen bei einer unangekündigten Betriebsbesichtigung überprüfen können.
Geschäftsstelle und Corona
Ab heute, den 6. Dezember 2021, gilt, Maskenpflicht in allen Räumen unserer Sportstätten, was auch die Geschäftsstelle mit umfasst. Um den Mitarbeitern dort das unsägliche Maskentragen so erträglich wie möglich zu gestalten, haben wir uns entschlossen, die Öffnungszeiten einzuschränken. Unsere Mitarbeiter sind weiterhin fernmündlich zu den Geschäftszeiten erreichbar, persönliches Erscheinen bitte mit Terminvergabe vereinbaren. Dienstagsvormittag kann die Geschäftsstelle auch ohne Termin unter den geltenden Coronabedingungen aufgesucht werden. Thomas Kielhorn 1. Vorsitzender
Spende
Auf der Mitgliederversammlung am 10.09.2021 nutzte Peter Wlodasch die Gunst der Stunde und überreichte dem 1. Vorsitzenden einen Scheck über 1.111 Euro. Diese Summe hat er von den Gästen seiner Feier zu seinem 80. Geburtstag geschenkt bekommen, die Summe aufgerundet und diese der Segelerjugend für deren Aktivitäten zur Verfügung gestellt. Unseren herzlichen Dank für diese großartige Geste, lieber Peter Thomas Kielhorn 1. Vorsitzender
Heinrich von Cölln
Rückführung des Zugangsschlengels
Rückführung des Zugangsschlengels im März 2021 von der Behrens-Werft. Für die nächsten 10 Jahre haben wir Ruhe, solange gilt das Schwimmfähigkeitszeugnis. {gallery}userImages/kielhorn_thomas/Segelabteilung/20210306_Zugangsschlengel{/gallery}
Arbeitsdienst Segelabteilung
Unter der Einhaltung der Corona-Regeln wurde das Gelände von Unrat und Altlasten befreit. {gallery}userImages/kielhorn_thomas/Segelabteilung/20210519_Aufräumen{/gallery}
Vorgehen zur Öffnung der Sportanlagen
Moin in die Runde, für Sie/euch vorab zur Information. Bis Stand jetzt haben wir noch keine aktuelle Version der Eindämmungsverordnung vorliegen. Aufgrund der Vielzahl von offenen Fragen und fehlender rechtlicher Grundlage können und werden wir am Montag, den 08.03.21 die Anlagen nicht öffnen. Stellt euch jedoch bitte darauf ein, dass im Laufe der nächsten Woche die Sportanlagen wieder geöffnet werden und bereitet euch entsprechend vor. Wir gehen aktuell von folgenden Rahmenbedingungen aus: Sport wird für bis zu 20 Jugendliche unter 14 Jahren erlaubt sein. Sämtliche Trainer und Begleitpersonen (Eltern) tragen auf der Sportanlage eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen. Die Toiletten werden geöffnet und es erfolgt durch Sie/euch einmal pro Tag eine Grundreinigung. Sämtliche weiteren Reinigungen und Desinfektionsmaßnahmen sind durch den Verein durchzuführen. Die Einhaltung der Hygienekonzepte obliegt den trainierenden Vereinen. Die Trainer sind verpflichtet die Hygienekonzepte durchzusetzen. Solltet ihr jedoch eklatante Verstöße feststellen liegt es an Ihnen/euch das Hausrecht auszuüben. Es dürfen nur Jugendliche unter 14 Jahren auf der Anlage trainieren. Ein Training von Erwachsenen (auch in 2er-Gruppen) bleibt untersagt. Sobald wir am Montag neue Informationen haben werde ich Sie/euch informieren wie es mit der Öffnung weitergeht. Falls die Vereine an Sie/euch herantreten und sich beschweren wollen, verweist sie bitte an Michael Ruge oder mich. Herr Hase ist nächste Woche im Urlaub und daher nicht zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen —Sportangelegenheiten Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit