Liebe Mitglieder,
Die Hamburgische Bürgerschaft mit Beschluss vom 30. März Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt.
Damit gelten ab dem 2. April folgende Maßnahmen für den Sport in Hamburg:
– FFP2- Maskenpflicht im Indoorbereich (z.B. Wege, Umkleiden, Toiletten etc.), aber nicht bei der Sportausübung
– Eine FFP-2 Maskenpflicht besteht auch für Vereins-Veranstaltungen in Innenräumen
– die Zugangsvoraussetzungen unter den 3G-Regel entfallen für den Indoorsport. D.h. es muss kein Test und kein Genesenen- und Impfstatus mehr kontrolliert werden