Vorgehen zur Öffnung der Sportanlagen

Moin in die Runde,

für Sie/euch vorab zur Information. Bis Stand jetzt haben wir noch keine aktuelle Version der Eindämmungsverordnung vorliegen. Aufgrund der Vielzahl von offenen Fragen und fehlender rechtlicher Grundlage können und werden wir am Montag, den 08.03.21 die Anlagen nicht öffnen.

Stellt euch jedoch bitte darauf ein, dass im Laufe der nächsten Woche die Sportanlagen wieder geöffnet werden und bereitet euch entsprechend vor.

Wir gehen aktuell von folgenden Rahmenbedingungen aus:

  1. Sport wird für bis zu  20 Jugendliche unter 14 Jahren erlaubt sein.
  2. Sämtliche Trainer und Begleitpersonen (Eltern) tragen auf der Sportanlage eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  3. Die Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
  4. Die Toiletten werden geöffnet und es erfolgt durch Sie/euch einmal pro Tag eine Grundreinigung. Sämtliche weiteren Reinigungen und Desinfektionsmaßnahmen sind durch den Verein durchzuführen.
  5. Die Einhaltung der Hygienekonzepte obliegt den trainierenden Vereinen. Die Trainer sind verpflichtet die Hygienekonzepte durchzusetzen. Solltet ihr jedoch eklatante Verstöße feststellen liegt es an Ihnen/euch das Hausrecht auszuüben.
  6. Es dürfen nur Jugendliche unter 14 Jahren auf der Anlage trainieren. Ein Training von Erwachsenen (auch in 2er-Gruppen) bleibt untersagt.

Sobald wir am Montag neue Informationen haben werde ich Sie/euch informieren wie es mit der Öffnung weitergeht. Falls die Vereine an Sie/euch herantreten und sich beschweren wollen, verweist sie bitte an Michael Ruge oder mich. Herr Hase ist nächste Woche im Urlaub und daher nicht zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Sportangelegenheiten

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit

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