2G nun auch für 16 & 17 Jährige und Maskenpflicht für alle Innenbereiche

Liebe Mitglieder,

der Hamburger Senat hat am Freitag, den 03.12.21, bekannt gegeben, dass die verbindliche 2G Regelung nun auch für 16- und 17-Jährige gilt. Es besteht nun auch wieder für alle eine Maskenpflicht in unseren geschlossenen Räumen. Die Maske darf nur zum Sporttreiben abgenommen werden.

Wir bedauern, dass wir daher zahlende Vereinsmitglieder, die sich noch nicht zu einer Impfung entschließen konnten, vom gesundheitserhaltenden Sport ausschließen müssen. Nach unserer Erfahrung war die 3G-Regelung ausreichend, um Infektionen beim Sport zu verhindern. Geimpfte Mitglieder werden nicht gefährdet, wenn gesunde, nicht geimpfte, aber aktuell negativ getestete Mitglieder am Sport teilnehmen.

Dennoch dürfen wir den Zutritt zu unseren Vereinsgebäuden* nur noch Mitgliedern und Interessenten anbieten, die einen Coronavirus-Impfnachweis oder Genesenennachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Wir bitten, den Nachweis möglichst in digitaler Form vorzuweisen. Sollte dies nicht möglich sein, benötigen wir zum gelben Impfpass ein Impfzertifikat von der Apotheke. Nur so können wir die richtige und vollständige Impfung nachvollziehen und kontrollieren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen auch ohne einen entsprechenden Nachweis am Sportbetrieb teilnehmen, sofern sie einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres hervorgeht.

Unsere Trainerinnen und Trainer werden pragmatisch mit der Situation umgehen und bei festen Gruppen den Nachweis dokumentieren, damit dieser nur einmalig vorlegt werden muss. Wir fordern dennoch alle Mitglieder auf, den Nachweis immer dabei zu haben. Nur so können wir und auch Ihr bei einer Kontrolle der Stadt Hamburg der Nachweispflicht nachkommen. Bei Minderjährigen werden wir ebenfalls pragmatisch bei der Überprüfung vorgehen. Dennoch fordern wir dazu auf, einen amtlichen Lichtbildausweis oder zumindest Schülerausweis immer dabei zu haben.

Unsere Funktionäre (Trainerinnen, Trainer, Abteilungsleitungen, Schiedsrichter etc.) müssen die Nachweise von Euch einfordern und kontrollieren. Wir bitten auf Diskussionen zu dem Verfahren oder Eurer Meinung zu dem Vorgehen zu verzichten. Unsere Funktionäre sind auch nur Menschen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachkommen.

Weitere Details könnt ihr in unserem angepassten Hygienekonzept nachlesen: 

Hygienekonzept V.3.1

*Zu den Vereinsgebäuden zählen alle vereinseigenen und zeitlich begrenzten und unbegrenzten von der Stadt Hamburg dem Turn- und Sportverein Finkenwerder von 1893 e.V. überlassenen Gebäude, Hallen oder Räume im Rahmen eines Sportrahmenvertrages oder Nutzungsvertrages.

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