Sport wieder allen Mitgliedern zugänglich

Liebe Mitglieder,

Der Senat hat die Eindämmungsverordnung angepasst, diese trat zum 4. März in Kraft.
 
Für den Sport in geschlossenen Räumen und im Schwimmbad gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet, dass der Zutritt für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, möglich ist.
 
In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum (§18a) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Bitte setzt vor dem Betreten der Einrichtungen eine FFP2-Maske auf und setzt diese erst auf der Trainigsfläche wieder ab.
 
Die neue Verordnung der Stadt Hamburg findet sich hier und unser angepasstes Hygienekonzept hier.
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