Hallenordnung

Hallenordnung (Stand: 15. Juli 2016)
1. Spielberechtigung Das Spielen und der Aufenthalt in der Tennishalle ist
ausschließlich den Nutzern während der von ihnen gebuchten Hallenstunden
erlaubt.
Die Nutzung der Halle zu Tennis-Pflichtspielen sowie sonstigen
Veranstaltungen unterliegt der besonderen Genehmigung und Regelung durch
die Abteilungsleitung.

2. Platzbuchung / Platzbelegung Die Platzbelegung ist am Eingabe-
Bildschirm (Touchscreen) im Hallenvorraum sowie fu?r Internetnutzer Online
einsehbar.
a) Buchung Um eine Platzbuchung vornehmen zu können, ist es zunächst
erforderlich, dass der Nutzer sich im Onlinebuchungssystem mit seiner EMail-
Adresse hat registrieren lassen und freigeschaltet worden ist.
Die Buchung erfolgt entweder Online oder vor Ort am Eingabe-
Bildschirm sowie beim Platzwart.
b) TuS-Tennisjugend-Spotbuchung Voraussetzung fu?r die TuSTennisjugend-
Spotbuchung zum vergünstigten Jugend-
Hallenstundenpreis ist, dass die Buchung und Platzbelegung
ausschließlich durch einen TuS-Tennis-Jugendlichen erfolgt und bei der
Buchung der Name des (der) mitspielenden Jugendlichen im
Buchungsfeld „Beschreibung“ angegeben wird.
Die vergünstigte TuS-Tennisjugend-Spotbuchung ist fru?hestens 4
Stunden vor Beginn der gewu?nschten freien Hallenzeit möglich.
c) Dauerbuchungen und Veranstaltungsbuchungen werden ausschließlich
von der Abteilungsleitung (Kassenwart bzw. Sportwart) vorgenommen.

3. Spielzeit Maßgeblich fÜr Beginn und Ende der Hallenstunden ist die Hallenuhr.
Die gebuchte Spielzeit darf nicht Überschritten werden. Weiterspielen auf einem
freien Platz entspricht einer Neubuchung und ist in das Onlinebuchungssystem
einzugeben.
Die Zeiten und die Länge der Hallensaison (Winter/Sommer) werden von der
Abteilungsleitung festgelegt.

4. Bespielbarkeit Die Abteilungsleitung oder der Platzwart
– bestimmen über die Bespielbarkeit der Hallenplätze.
– sind befugt, Plätze zu sperren, um Wartungs- und Renovierungsarbeiten
durchführen zu lassen. Gleiches gilt bei Unbespielbarkeit der Plätze.
Aus solchen Hinderungsgründen nicht nutzbare, gebuchte Zeiten
werden vergütet.
– wachen
über den ordnungsgemäßen Ablauf des Spielbetriebs. Ihren
Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

5. Verhalten in der Halle Die Tennishalle darf nur in für Teppichböden
geeigneten Tennisschuhen mit glatter, absolut sauberer Sohle und in geeigneter
Sportkleidung betreten werden.
Vor Spielbeginn ist die Bespielbarkeit des Platzes zu prüfen. Eventuelle
Schäden oder Störungen sind dem Platzwart oder einem Tennis-
Vorstandsmitglied zu melden.
Es dürfen keine Bälle verwendet werden, die verschmutzt sind (z. B. nach
Spielen auf Außenplätzen).
Der Verzehr von Speisen und Getränken in der Halle ist untersagt, es sei denn,
es handelt sich um Getränke oder Snacks zur Erhaltung der Fitness der
Tennisspieler im Wettkampf.
Die Tennishalle und ihre Nebenräume werden regelmäßig gereinigt. Alle
Hallennutzer sind aufgefordert, ihrerseits auf Sauberkeit und Ordnung zu
achten.
Das Rauchen ist in allen Räumen der Tennisanlage verboten.
Der / die letzte Nutzer/in löscht beim Verlassen der Tennishalle bzw. des
gebuchten Hallenplatzes das Licht. Gleiches gilt für den
Halleneingangsbereich beim Verlassen der Tennisanlage.

6. Haftung Für Schäden, die mutwillig oder durch Nachlässigkeit entstanden
sind, können die hierfür verantwortlichen Personen zu Schadensersatzleistungen
herangezogen werden.
Die Nutzung der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle jeglicher
Art sowie für abhanden gekommene Garderobe und Wertgegenstände
übernimmt der Verein keine Haftung.
Bei Verstößen gegen die Hallenordnung und insbesondere gegen die Regeln
der Platzbuchung, kann von der Abteilungsleitung ein Platz- bzw. Hausverbot
ausgesprochen werden.
Die Abteilungsleitung

 

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