Vierte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 5. Mai 2020 – § 6 Einstellung des Sportbetriebs

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt.

(4) Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren; er ist insbesondere verpflichtet,

1. die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung beziehungsweise des Sportangebots durch schriftliche, bildliche oder mündliche Hinweise aufzufordern, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten,

2. den Zugang zur Sportanlage durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so zu überwachen, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen und

3. die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderer Gegenstände, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden,

mehrmals täglich zu reinigen.

Es wird dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände einzuhalten.“

Teile diesen Beitrag

Weitere Einblicke in unser Vereinsleben

Ju-Jutsu Weltmeisterschaft in Bangkok

Jette Kuhn und Sophie Janson vom TuS Finkenwerder qualifizierten sich und reisten zur Ju-Jutsu Weltmeisterschaft 2025 in Thailand, Bangkok. Nach intensivem Training und Vorbereitung durch ihre Trainer Claus und Jonas über das gesamte Jahr hinweg, flogen Jette Kuhn und Sophie Janson zur Ju-Jutsu Weltmeisterschaft nach Bangkok. Sophie hatte leider Riesenpech und konnte aufgrund einer Verletzung nicht starten. Als amtierende Deutsche

weiterlesen >>

Segeln: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Begründung für außerordentliche Hauptversammlung Aus gegebenem Anlass müssen wir dieses Jahr bereits die zweite außerordentliche Hauptversammlung abhalten. Es geht um den Schlengel B. Wie ihr alle sehen könnt, sind die Schwimmkörper (Spülrohre) vom letzten 30-Meter-Schlengelelement (B5) so durchgerostet, dass eine Reparatur nicht wirtschaftlich ist. Die Schwimmkörper des nächsten Schlengelelemtes (B4) sind baugleich und gleich alt, dürften also genauso aussehen. In

weiterlesen >>