Liebe Mitglieder,
Der Senat hat die Eindämmungsverordnung angepasst, diese trat zum 4. März in Kraft.
Für den Sport in geschlossenen Räumen und im Schwimmbad gilt künftig die 3G-Zutrittsregel ohne Kapazitätsbegrenzung. Das bedeutet, dass der Zutritt für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind, möglich ist.
In geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen wird das 2G-Plus-Zugangsmodell grundsätzlich durch eine FFP2-Maskenpflicht ersetzt. Auch bei Freizeiteinrichtungen sowie Sportveranstaltungen vor Publikum (§18a) gilt zukünftig eine FFP2-Maskenpflicht. Abstandsgebote sowie Gruppenbegrenzungen entfallen. Bitte setzt vor dem Betreten der Einrichtungen eine FFP2-Maske auf und setzt diese erst auf der Trainigsfläche wieder ab.