Innensenator Grote zum Sport im Freien

Stand: 08.05.2020 17:17 Uhr  – NDR 90,3 Grote: Alle Sportarten im Freien in Hamburg ab Mittwoch erlaubt Was ist beim Training erlaubt? Dürfen an Sportstätten sanitäre Anlagen genutzt werden? Muss man beim Training eine Maske tragen? Hamburgs Sport- und Innensenator Andy Grote (SPD) war am Freitag eine Stunde lang live aus der Innenbehörde bei NDR 90,3 zugeschaltet und hat Fragen von Hörerinnen und Hörern beantwortet. Hamburgs Sportsenator Andy Grote beantwortete eine Stunde lang Fragen zu Corona-Regelungen bei NDR 90,3. Ein Hörer wollte wissen, ab wann Fußballmannschaften wieder spielen dürfen. Grote sagte, das Training unter freiem Himmel sei ab kommenden Mittwoch möglich. Dann seien alle Sportarten im Freien wieder erlaubt. Allerdings müssten Spielerinnen und Spieler beim Training 1,5 Meter Abstand halten – ein klassisches Spiel sei also nicht möglich, nur zum Beispiel Ausdauer- oder Torschusstraining. Personenbegrenzungen gebe es nicht. Wann wieder richtig gespielt werde kann, sei noch nicht klar, so der Sportsenator. Fitnessstudios könnten in der zweiten Mai-Hälfte öffnen Eine Hörerin wollte von Sportsenator Grote wissen, wann die Fitnessstudios wieder aufmachen. Grote sagte, „wir haben uns die Fitnessstudios für die zweite Maihälfte vorgenommen“. Er könne sich gut vorstellen, dass an den Geräten dort Abstand gehalten werden kann. Anders sehe es mit den Umkleiden aus „da haben wir noch keine richtig gute Idee“. Daran werde aber gearbeitet. Fragen an Hamburgs Sportsenator Andy Grote NDR 90,3 – 08.05.2020 15:00 Uhr Viele Freizeitsportler wollen endlich wieder trainieren. Doch welche Corona-Regelungen gelten für welche Sportart? Sportsenator Andy Grote hat dazu Fragen bei NDR 90,3 beantwortet.         0 bei 0 Bewertungen Grote: Fußball mit Maske „ergibt nicht viel Sinn“ Werden dann vielleicht bald Fußballspiele mit Mund-Nasen-Schutz zugelassen? „Nein, das ergibt glaube ich nicht viel Sinn“, so Grote. Es sei wichtig, dass nun der Breitensport vor dem Profisport, also vor der Fußball-Bundesliga wieder möglich ist. Im Amateurbereich könnten allerdings nicht so konsequente Infektionsschutzmaßnahmen umgesetzt werden, wie bei den Profis. Wann Amateurinnen und Amateure wieder richtige Spiele austragen dürfen, sei deshalb noch nicht klar. Ansammlungen vor Stadien sollen verhindert werden Eine Hörerin fragte, wie bei den Spielen der Bundesliga Fan-Ansammlungen vor den Stadien verhindert werden sollen. Ab Mitte Mai sind Spiele ohne Zuschauer wieder möglich. Grote sagte, es gebe Gespräche mit den Vereinen. Sie sollen Fan-Ansammlungen entgegenwirken. Wenn aber doch Fans vor den Stadien auftauchen, würde die Polizei einschreiten. Da würden die gleichen Regeln gelten, wie für alle anderen auch. Toiletten dürfen benutzt werden In eine Verordnung der Innenbehörde heiße es, die sanitären Anlagen der Sportstätten dürften weiterhin nicht benutzt werden: Auch die Toiletten nicht? Das wollte ein Hörer wissen. Grote sagte: doch, die Toiletten dürften dann wieder genutzt werden, nur die Duschen und Umkleiden sollen weiter gesperrt bleiben. „Das reparieren wir in einer neuen Verordnung am Dienstag.“ Arbeit an Konzept für Freibäder Die Umkleiden seien aber generell ein Knackpunkt. Auch bei der Öffnung von Freibädern spiele das eine entscheidende Rolle – dort Abstand zu halten sei schwierig. Das Problem sei nicht das Schwimmen. „Wir arbeiten daran, ein Konzept für die Freibäder hinzubekommen. Wahrscheinlich für Anfang Juni“, so Grote. Wann es mit den Hallenbädern weitergeht, sei aber noch nicht klar. Hamburg will Einschränkungen im Sport zurücknehmen NDR 90,3 – NDR 90,3 Aktuell – 08.05.2020 17:00 Uhr Autor/in: Lars Pegelow Ab kommender Woche soll Sport in Hamburg unter freiem Himmel flächendeckend möglich sein -, wenn Abstandsregeln eingehalten werden. Das sagte Hamburgs Sportsenator Grote bei NDR 90,3. Lars Pegelow berichtet.         4,5 bei 2 Bewertungen Behörde beobachtet Lage genau Grote wies darauf hin, dass der Abstand beim Training unbedingt eingehalten werden müsse. „Ich habe nicht vor, überall die Polizei auf die Plätze zu schicken. Wenn wir aber feststellen, dass das nicht funktioniert, werden wir da ein Auge draufhaben.“ Es müsse Disziplin gewahrt werden. Er hoffe sehr, dass der Sport das schafft, so der Sport- und Innensenator. Zur Frage, ob Rennen auf der Trabrennbahn in Bahrenfeld bald wieder möglich sind, sagte Grote, die Betreiber hätten seine Behörde noch nicht angesprochen. Generell könnte er sich aber Rennen ohne Zuschauer vorstellen. Dafür müssten aber erst entsprechende Konzepte erarbeiten werden.

HSB-Informationen

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,  es folgen aktuelle Informationen rund um die Corona-Krise und deren Auswirkungen auf den Vereinssport. 1. Eindämmungverordnung gültig ab 6. Mai – Auslegungshilfe und Präzisierung der Sportarten Die seit dem 6. Mai gültige neue Eindämmungsverordnung hat zu sehr vielen Nachfragen und einigen Beschwerden geführt. Wir haben diese Themen aufgenommen und mit der Sportbehörde dazu Rücksprache gehalten. Der Senat hat nun die mögliche Sportarten gelistet, die im Freien auf Sportanlagen betrieben werden können. Diese sind in der ursprüglichen Pressemitteilung ergänzt worden. „Insbesondere nachfolgende Sportarten gelten als auf allen öffentlichen und staatlichen Sportanlagen im Freien zulässige Individualsportarten, sofern sie unter Wahrung des erforderlichen Abstands (s. unten) ausgeübt werden.“ Diese Liste finden Sie hier: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/13899242/2020-05-05-individualsport/ Des Weiteren gibt es nun eine Auslegungshilfe zur Verordnung. Die Auslegungshilfe dient zum besseren Verständnis der Eindämmungsverordnung, das Dokument für den Sportbereich  finden Sie im Anhang. Die Nutzung der Sanitäranlagen ist nun wieder erlaubt, wenn auch nur „ausnahmsweise“. Bitte das pragmatisch handhaben und auch hier die Abstandsregeln einhalten.   2. Beschluss zur weiteren „Sportöffnung“ nach der Sitzung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Kanzlerin Nochmals einige Informationen zum jetzt festgelegten Verfahren, das auch für den organisierten Sport in den kommenden Wochen relevant sein wird: Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Kanzlerin haben für den Breiten- und Freitzeitsport folgendes beschlossen: „Der Sport-und Trainingsbetrieb im Breiten-und Freizeitsport unter freiem Himmel wird unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings-und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt.“ Der gesamte Beschluss ist hier zu finden: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1750978/fc61b6eb1fc1d398d66cfea79b565129/2020-05-06-beschluss-mpk-data.pdf?download=1 Hamburg wird diesen Beschluss nun nachvollziehen, d.h. in eine neue Eindämmungsverordnung einarbeiten. Wir rechnen damit, dass das in der nächste Woche erfolgt. Über weitere Schritte zur Öffnung des Sports wird der Senat  in den nun folgenden Wochen dann beraten. Hier wird das jeweilige Infektionsgeschehen in Hamburg berücksichtigt.  Das heißt, dass bei einem erneuten Ausbruch auch Maßnahmen wieder zurückgenommen werden können. Es ist erwartbar, dass es in den kommenden Wochen in den Bundesländern zu unterschiedlichen Szenarien für die „Öffnung des Sports“ kommen kann. Daraus wird man aber keine direkten Rückschlüsse für Hamburg ziehen können. 3.  Publikation „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ der DOSB-Führungsakademie Der HSB hat für seine Mitgliedsorganisationen eine Sammellizenz für die Publikation „Vereins- und Verbandsarbeit im Zeichen der Corona-Pandemie“ der DOSB-Führungsakademie erworben. Diese können wir den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern unserer direkten Mitgliedsorganisationen zur Verfügung stellen. Interessierte wenden sich zur Bestellung per E-Mail  an  Andrea Karl: a.karl@hamburger-sportbund.de 4. Angebote von HSB-Partnern Handdesinfektionsgel in Sporttaschengröße Bei unserem Partner Medical Industrie können Vereine Handdesinfektionsgel erwerben: Das Sterillium® Gel pure kann nur in ganzen Verpackungseinheiten und ausschließlich an Vereine abgegeben werden.  1 VE = 12 Flaschen (à 200ml), kostet € 79,90 brutto. Kontakt: Marcel Guth, Tel.: +49(0)172 – 2872 388, Email: m.guth@medical-industrie.de Abstand halten FahnenFleck hat einige Standard-Artikel  zum Thema „Abstand halten“  im Sortiment, kann aber auch eigene/ individualisierte Designs für die Vereine umsetzen. Kontakt: www.fahnenfleck-shop.de  | Tel.: 040 – 300 934 – 0 | info@fahnenfleck.de Mobile Waschtische Mobile Waschtische zur Nutzung im Freien:  Die Waschtische von don’t panic gibt es je nach Ausstattung und an die Möglichkeiten vor Ort angepasst. Rückfragen und Angebote erfragen bei:  Oleg von Cube, vc@dont-panic.biz ; Tel.:+49 (0)40 7217692 ; www.dont-panic.biz 5.  „Nothilfefonds Sport“ Mitgliedsvereine des HSB können  über die HSB-Fördermittelplattform www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe Zuschüsse des „Nothilfefonds Sport“ beantragen. Grundlage für die Vergabe ist die von der FHH erlassene Richtlinie, die auch dort zu finden ist. Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise! Für Rückfragen steht Ihnen unser Referatsleiter Sportfinanzierung, Christian Poon,  unter c.poon@hamburger-sportbund.de gern zur Verfügung. Aufgrund des Anfragevolumens kann es bei der Beantwortung zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. 6.. Wo finde ich aktuelle Infos: Der HSB veröffentlicht neue Informationsstände schnellstmöglich auf seiner Homepage: https://www.hamburger-sportbund.de/schlagworte/corona den  Social-Media-Kanälen (Twitter: @HamburgerSport und Facebook: @HamburgerSportbund) und per Vereinsmailing. Viel Spaß beim Sport im Freien! Beste Grüße aus dem Haus des Sports, Maarten Malczak ———————————————————– Maarten Malczak Referatsleitung Politik und Kommunikation Hamburger Sportbund e.V. Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg Tel. 040/41908-279 Fax. 040/41908-230 m.malczak@hamburger-sportbund.de www.hamburger-sportbund.de www.hausdessports.de   

Information des Bezirksamts Hamburg – Mitte

Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus SPORTLER-INFORMATION Liebe Sportlerinnen und Sportler, das sogenannte Corona-Virus hat sich in Europa und in Deutschland weiter ausgebreitet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für das folgende Vorgehen: Für den Individualsport öffnet die Anlage ab dem 12.5.2020 Die Anlage bleibt darüber hinaus für Mannschaftssportarten zunächst bis zum 31.5.2020 geschlossen Weitere Informationen zur Nutzung der Sportanlage folgen in den kommenden Tagen. Unter der Telefonnummer 040 428 284 000 wurde eine Hotline für weitergehende Fragen und allgemeine Informationen eingerichtet. Aktuelle Informationen finden Sie zudem stets im Internet unter www.hamburg.de/coronavirus Stand: 6.5 2020 Bezirksamt Hamburg-Mitte

Vierte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 5. Mai 2020 – § 6 Einstellung des Sportbetriebs

(3) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung von Sportanlagen bei der Ausübung von Individualsportarten im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist untersagt. Der Wettkampfbetrieb bleibt untersagt. (4) Der Anbieter des Sportangebots muss das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren; er ist insbesondere verpflichtet, 1. die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung beziehungsweise des Sportangebots durch schriftliche, bildliche oder mündliche Hinweise aufzufordern, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten, 2. den Zugang zur Sportanlage durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so zu überwachen, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen und 3. die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderer Gegenstände, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen. Es wird dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Konzepte der jeweiligen Sportfachverbände einzuhalten.“

Mitteilung vom Bezirskamt Hamburg-Mitte

Moin in die Runde! Der Senat hat eine ab morgen bis zum 30. Mai 2020 gültige neue Verordnung verlassen. Damit einhergehend werden die Sportanlagen ab morgen zur Nutzung für den Individualsport geöffnet. Dazu bitte auch den Aushang im Anhang beachten, der die Voraussetzungen dafür beschreibt. Ob damit die Nutzung für vereinsungebundenen Sport erlaubt ist, ob Fußball in Kleingruppen nun als Individualsport definiert wird und weitere Fragen werden gerade geklärt. Die SR40er der Bezirke hoffen bis morgen von der Politik entsprechende Antworten zu erhalten. Bis dahin bitte ich noch um Geduld. Wohl wissend, dass es auf einigen Anlagen zu Diskussionen kommen wird. In Problemfällen daher dann bitte an mich verweisen. Mit freundlichen Grüßen — Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit Fachamt Sozialraummanagement

Es geht wieder los – wenn auch eingeschränkt

Laut Pressekonferenz des Senats vom 05.05.20 sind Individual-Sportarten unter freiem Himmel wieder zulässig. Tennis, Segeln, Leichtathletik und Bogensport werden zuerst davon profitieren und für die anderen Hallensportrarten sowie Fußball hoffen wir auf eine schnelle Entscheidung des Senats. Kreativität ist gefragt und ihr werdet sicherlich von Euren Trainern und Abteilungsleitern bald wieder zum Sport eingeladen werden. Dann wohl nicht in der Halle, sondern unter freiem Himmel. Not macht erfinderisch. Bleibt Gesund und haltet Euch an die Hygenieregeln, dann wird alles wieder gut. In diesem Sinne. Thomas Kielhorn

Sperrung der Sportanlagen

Moin in die Runde! Die aktuelle Lage in Bezug auf die Lockerungsmaßnahmen im Sport wirft auf der operativen Ebene viele Fragen auf und ist insgesamt schwer zu überschauen. Es gibt auf vielen politischen Ebenen, seien es die Sportministerkonferenz (SMK), der DOSB sowie die Landessportverbände oder die Ministerpräsidenten, unterschiedliche Gesprächsrunden. Es ist festzuhalten, dass im Moment darum gerungen wird, ein deutschlandweit abgestimmtes Vorgehen zu verabreden. Vor diesem Hintergrund ist momentan nicht klar, wie eine Öffnung der Sportanlagen im Einzelnen aussehen kann. Folgender Überblick ergibt sich in der aktuellen Lage: 1.       Die aktuelle Rechtsverordnung untersagt gem. § 6 den Sportbetrieb. Gem. § 34 tritt dieser Paragraph mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft. Das bedeutet, dass eine schrittweise Öffnung der Sportanlage erst ab Donnerstag, den 07. Mai 2020 und nicht – wie der Presse zu entnehmen war – am 04. Mai 2020 erfolgt. Daher wäre es sinnvoll, wenn die Sportplatzwarte ab dem 07. Mai 2020 im Dienst sind, um nicht Gefahr zu laufen, Anlagen aufgrund von Personalmangel nicht öffnen zu können. 2.       Derzeit stimmt die SMK ein „Lockerungspapier“ ab. Über Inhalte und Reichweite der Lockerungsmaßnahmen wird teilweise sehr kontrovers debattiert. Es gibt nach derzeitigen Stand die Meinung, dass die Lockerungsmaßnahmen zunächst ausschließlich Sportfreianlagen, nicht aber Sporthallen bzw. Sport in geschlossenen Räumen, umfassen soll. Ein weiteres Treffen der SMK soll wahrscheinlich Anfang der kommenden Woche stattfinden. 3.       Die Ergebnisse der SMK fließen dann auch in das geplante Abstimmungsgespräch zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag, den 30. April 2020 ein. Bis zu diesem Gespräch, wird es keine abgestimmte Beschlussfassung und somit auch keine Regelungsmöglichkeiten für das operative Geschäft geben. 4.       Sobald eine politische Beschlussfassung vorliegt, wird es ein weiteres Abstimmungsgespräch mit dem LSP geben. Im Anschluss daran, werde ich versuchen Euch ein weiteres Update zu geben. Dies ist, wie geschrieben, der jüngste Stand der Dinge. Dieser kann sich täglich ändern. Sobald es verlässliche Aussagen gibt, ob eine Lockerung oder eine weitere Schließung der öffentlichen Sportanlagen veranlasst wird, gibt es umgehend neue Informationen. Mit freundlichen Grüßen Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Mitte Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit Fachamt Sozialraummanagement Dieses Euch zur Kenntnis. Ich hoffe und wünsche, dass es bald wieder losgeht. Thomas Kielhorn